Die Grenze zwischen Ihrem Bad und dem Haus
An der Wohnungstür hört Ihr Eigentum nicht auf, die Linie verläuft quer durch die Badwand. Das Wohnungseigentumsgesetz zieht sie nach dem Zweck eines Bauteils. Was nur Ihrer Wohnung nützt und sich herausnehmen lässt, ohne das Haus zu beschädigen, ist Sondereigentum. Was das Gebäude trägt oder auch die Nachbarn versorgt, gehört allen, selbst wenn es hinter Ihren Fliesen steckt.
| Gehört Ihnen | Gehört der Gemeinschaft |
|---|---|
| Fliesen, Bodenbelag, Farbe, Silikonfugen | Estrich und darunterliegende Abdichtung |
| Badewanne, Duschtasse, Toilette, Waschbecken, Armaturen | Fallrohr und Steigleitungen, auch in Ihren Wänden |
| Leitungen ab dem Abzweig in die Wohnung | Zuleitung bis zum Abzweig samt erstem Absperrventil |
| Innentüren, Schalter, Steckdosen, Leuchten, Badmöbel | Lüftungsschacht, Badfenster, Wohnungstür |
| Leichte Trennwände innerhalb der Wohnung | Geschossdecke, tragende Wände, Schallschutz |
Viele staunen über die erste Zeile rechts: Der Estrich unter Ihren Füßen ist Teil des Gebäudes, ebenso die Abdichtung. Neue Fliesen auf dem bestehenden Untergrund bleiben daher ganz Ihre Sache. Erst das Öffnen des Estrichs berührt Gemeinschaftseigentum. Wer in Dessau bei der Dessauer Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft wie dem Wohnungsverein Dessau wohnt, ist Mieter und darf nur mit Zustimmung des Vermieters umbauen.



