Erhaltungssatzungen in Dessau: Ortsbild statt Milieuschutz
Eine soziale Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB, oft Milieuschutz genannt, steht nicht in der
Satzungsliste der Stadt Dessau-Roßlau. Eine Genehmigung, die den Ausstattungsstandard eines
Mietbads prüft, entfällt damit.
Es gibt aber städtebauliche Erhaltungssatzungen. Sie schützen die bauliche Eigenart bestimmter
Bereiche, nicht die Zusammensetzung der Bewohner.
Städtebauliche Erhaltungssatzungen bestehen laut Satzungsliste der Stadt für die
Bauhaussiedlung Dessau-Törten mit den Laubenganghäusern an der Peterholzstraße und der
Mittelbreite sowie den Leopold-Fischer-Häusern im Großring (1994, seit 2015 unbefristet), für
Funkplatz, Albrechtstraße mit Albrechtplatz, Lidiceplatz und Medicusstraße (1993, seit 2015
unbefristet) und für das Ortsteilzentrum der Waldsiedlung in Kochstedt.
Weitere Satzungen mit Folgen für Bauherren sind Gestaltungssatzungen, etwa für
Waldersee, die Altstadt Roßlau und Waldesruh, sowie die Sanierungssatzungen Dessau-Nord-West,
Altstadt Roßlau und Nördliche Mühlenstraße in Roßlau. Ob ein reiner Umbau im Inneren unter eine
dieser Satzungen fällt, ergibt sich aus dem jeweiligen Satzungstext.
Zuständig ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Sachgebiet
Städtebau. Verfahren und Fristen für eine Erhaltungsgenehmigung beschreibt die Stadt online nicht.
Wer in einem der genannten Bereiche umbaut, fragt deshalb vor der Auftragsvergabe nach. Steht das
Haus unter Denkmalschutz, kommt unter Umständen eine denkmalrechtliche Erlaubnis hinzu.
Wie die Lage in Ihrem Stadtteil aussieht, beschreiben die Gebietsseiten. In
Törten betrifft die Erhaltungssatzung die Bauhaussiedlung, in
der Waldsiedlung Kochstedt das
Ortsteilzentrum. Die Sanierungssatzung für Dessau-Nord ist
laut Stadt seit dem 31. Januar 2025 aufgehoben. In Roßlau
gelten für die Altstadt eine Sanierungs- und eine Gestaltungssatzung.