Im Siedlungshaus geben Alter und Denkmalschutz den Rahmen vor, im Geschossbau der Strang und im Einfamilienhaus ein Boden, der für eine Dusche ohne Schwelle oft zu wenig Höhe hat.
Häuser aus der Bauzeit der Werkssiedlung haben im Obergeschoss oft eine Holzbalkendecke. Sie federt unter Last leicht nach, und eine starre Fliesenfläche verträgt das schlecht. Deshalb kommt zuerst eine steife Lage aus Platten auf die Balken, darauf die Abdichtung, damit keine Risse entstehen. Liegt das Bad im Anbau, sehen wir außerdem nach, wie Zu- und Abwasser dorthin geführt sind und ob die Rohre frostsicher verlaufen.
Im Einfamilienhaus der Sechziger und Siebziger liegt unter den Fliesen meist Estrich auf einer massiven Decke. Eine bodengleiche Dusche braucht Gefälle bis zum Fallrohr. Reicht die Aufbauhöhe dafür nicht, setzen wir eine flache Duschfläche mit waagerechtem Ablauf ein oder heben den Boden des ganzen Raums ein wenig an. Im Geschossbau bleibt der Steigstrang, wo er ist; die neuen Anschlüsse richten sich nach ihm.
Bei der Lüftung entscheidet das Fenster. Ein kleines Fenster unter dem Dach oder im Anbau genügt im Winter oft nicht, sobald täglich geduscht wird. Ein Lüfter mit Feuchtesensor holt die feuchte Luft dann heraus, bevor sie an kalten Außenwänden Schimmel bildet. Ein Bad ohne Fenster bekommt einen Lüfter mit Nachlauf, der nach dem Duschen weiterarbeitet.
Für die Werkssiedlung Zschornewitz gilt Denkmalrecht. Nach § 14 DenkmSchG LSA braucht jede Veränderung an einem Kulturdenkmal die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde, auch für Arbeiten innen, und vor der Genehmigung darf niemand beginnen. Welche Verwaltung das für Gräfenhainichen ist, klären wir vor dem Angebot. Ob in Ihrer Straße eine Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung gilt, erfragen wir vor Arbeiten mit Wirkung nach außen bei der Stadtverwaltung.