Was vor der Unterschrift auf den Tisch gehört
Kann es nach dem Abbruch teurer werden?
Nur um Positionen, die vorher im Angebot stehen. Den Preis nennen wir, nachdem wir Ihr Bad
gesehen haben, und zwar als Festpreis für alles Planbare. Was sich erst hinter Fliesen und
Putz zeigt, im Dorfhaus etwa ein angefaulter Balken oder ein altes Bleirohr, führt das
Angebot als Bedarfsposition samt Preis. Berechnet wird sie nur, wenn sie wirklich
anfällt.
Wer koordiniert die Gewerke?
Wir. Installation, Elektrik, Trockenbau und Fliesen folgen einem gemeinsamen Zeitplan, den
wir vor dem ersten Bautag festlegen. Die Abstimmung zwischen den Gewerken liegt bei uns,
nicht bei Ihnen. Zum Schluss kommt eine einzige Schlussrechnung mit gesondert ausgewiesenem
Lohnanteil.
Braucht der Umbau eine Genehmigung?
Meist nicht. Eine Erhaltungssatzung, die einen Badumbau genehmigungspflichtig machen würde,
gibt es für das Osternienburger Land nach unserem Kenntnisstand nicht. Anders bei
Kulturdenkmalen: Die Denkmalliste führt rund 98 Einzeldenkmale, darunter Dorfkirchen, die
Schlösser in Diebzig, Großpaschleben und Trebbichau, Gutshäuser, Wohnhäuser und Scheunen.
Für sie gilt § 14 DenkmSchG LSA: Vor jeder Veränderung, auch innen, braucht es die
Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landkreis; Ansprechpartner ist der
Fachbereich Bauordnung. Begonnen wird erst danach.
Was hilft bei der Wahl der Fliesen?
Die Bemusterung vor Baubeginn. In Ruhe treffen Sie die Auswahl von der Fliese bis
zur Armatur, und wir zeigen Ihnen, wie die Töne im Tageslicht Ihres Bades erscheinen. Im Eigenheim lohnt es, Bad
und Gäste-WC gemeinsam zu bemustern. Wie hart Ihr Wasser ist, nennt der Versorger; für
Osternienburg, Elsnigk und mehrere andere Ortschaften ist das laut Landesamt für Umweltschutz
die MIDEWA. Erst danach bestellen wir, denn eine Duschabtrennung nach Maß ist oft erst
nach mehreren Wochen lieferbar.