Wie viel Aufwand der Weg von der Straße bis ins Bad macht, hängt in Roßlau stark vom
Haustyp ab.
Im Gründerzeithaus an der Dessauer Straße gibt es selten einen Aufzug, also wird alles über
die Treppe getragen. Zum Schutz liegen auf den Stufen Vliesbahnen, am Geländer sitzt
Kantenschutz, die Wohnungstür wird mit Folie abgeklebt, und im Flur steht eine
Staubschutzwand. Beim Eigenheim ist der Weg kürzer und
führt oft ebenerdig durch Garten oder Garage. Wo der Transporter halten kann, klären wir beim
ersten Termin.
Für Abbruch und Anlieferung kann eine Halteverbotszone nötig sein. Sie beantragen wir bei
der unteren Straßenverkehrsbehörde im Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, mit dem
Formular für Verkehrsraumeinschränkungen und einer Planskizze. Baumaterial darf am Tag der
An- oder Abfuhr kurz auf Gehweg oder Parkstreifen stehen, wenn es 48 Stunden vorher angezeigt
wurde. Durch den Bahndamm führen nur der Trockentunnel und die Unterführung an der Meinsdorfer
Straße; das planen wir bei der Anfahrt ein.
Ein Komplettbad hinterlässt als Erfahrungswert 1,5 bis 3 Tonnen Schutt. Wer einen Container auf
öffentlichen Grund stellt, braucht eine Sondernutzungserlaubnis: Der Antrag geht in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn an die
Stadt, die Sondernutzungsgebühr liegt bei 0,40 Euro je Quadratmeter und Tag. Ohne Stellfläche sammeln wir in
Big Bags auf dem Grundstück. Angenommen wird der Schutt an der Abfallentsorgungsanlage
Polysiusstraße in Dessau, Gemisch aus Fliesen und Ziegel für 99,30 Euro je Tonne. Entsorgung
und Nachweise sind Teil des Festpreises.
Die Nachbarn erfahren rechtzeitig, was kommt. Für die Hausverwaltung schreiben wir einen
Zeitplan, ein Aushang im Treppenhaus nennt die lauten Tage. Muss das Wasser am Strang
abgestellt werden, kündigen wir das allen Parteien spätestens am Vortag an. Ob die
Eigentümergemeinschaft dafür einen Beschluss fassen muss, erklärt
Bad in der Eigentumswohnung.
Eine Erhaltungssatzung gibt es in Roßlau nicht. Für die Altstadt und Waldesruh bestehen
jedoch Gestaltungssatzungen, für die Altstadt und die Nördliche Mühlenstraße zudem
Sanierungssatzungen. Bei Arbeiten mit Außenwirkung, etwa an Fenster, Fassade oder Abluftgitter,
fragen wir deshalb vorher bei der Stadtplanung nach, und den Denkmalschutz prüfen wir vor dem
Angebot.