Fragen, die vor dem Auftrag geklärt sein sollten
Kann die Schlussrechnung über dem Angebot liegen?
Für alles Planbare nicht, denn das deckt der Festpreis nach dem Ersttermin. Dafür prüfen wir Leitungen, Decke und Elektrik vorher vor Ort. Was der Bestand verbergen kann, etwa eine Bleileitung im Schacht, steht als eigene Bedarfsposition mit Preis im Angebot und fällt nur an, wenn es tatsächlich vorkommt.
Wie lange ist das Bad außer Betrieb?
Rechnen Sie bei einem Komplettbad mit meist zehn bis fünfzehn Arbeitstagen ohne Unterbrechung. Bekommt das Bad einen neuen Estrich, muss er zusätzlich trocknen, und diese Zeit lässt sich nicht abkürzen. Das Angebot nennt beide Abschnitte, sodass Sie schon bei der Unterschrift wissen, ab wann die Dusche wieder läuft.
Wer stimmt die Handwerker untereinander ab?
Das übernehmen wir. Installation, Fliesen, Elektrik und Malerarbeiten folgen einem gemeinsamen Zeitplan, den wir vor Baubeginn mit Ihnen besprechen. Termine zwischen einzelnen Firmen müssen Sie nicht abstimmen.
Darf die Wand zur Kammer weichen?
Bei einer nicht tragenden Wand innerhalb Ihrer Wohnung meist ja. Wer zur Miete wohnt, holt vorher die Zustimmung des Vermieters ein. Eine tragende Wand gehört vor einen Statiker und je nach Fall vor die Bauaufsicht, ein Eingriff ins Gemeinschaftseigentum vor die Eigentümergemeinschaft. Im Kulturdenkmal entscheidet zusätzlich die Untere Denkmalschutzbehörde. Das alles klären wir vor dem Angebot.
Können wir Fliesen und Armaturen selbst auswählen?
Ja, ganz nach Ihrem Geschmack. Für die Sanitärausstattung setzen wir dann einen Budgetbetrag als eigene Position an. Bei der Bemusterung sehen Sie die Fliesen unter dem Licht, das später im Bad brennt, denn in einem hohen Altbau oder einer fensterlosen Zelle wirkt eine Farbe anders als im Ausstellungsraum.
Lohnt sich die Sanierung bei einer vermieteten Wohnung?
Oft ja, denn bei Besichtigungen wird kaum ein Raum so genau angesehen wie das Bad. Das Stadtentwicklungskonzept hält zudem fest, dass Seniorenhaushalte gerade Gründerzeit- und Sechzigerjahre-Bestände nachfragen; eine bodengleiche Dusche kommt ihnen entgegen. Wie sich die Kosten steuerlich auswirken, beurteilt Ihr Steuerberater; unsere Rechnung ist so aufgebaut, dass er damit arbeiten kann.