Auf Hof- und Eigenheimgrundstücken kann der Container meist auf eigener Fläche stehen, dann
braucht es dafür keine Erlaubnis der Stadt.
Wie aufwendig der Weg nach draußen ist, hängt vom Haus ab.
Im Einfamilienhaus führt er meist durch Flur und Haustür, bei einem Bad im Obergeschoss zusätzlich
über die Treppe. Im Gehöft geht es oft über den Hof; dort messen wir Torbreite und Untergrund, bevor
der Container bestellt wird. In den Mehrfamilienhäusern von Rodleben und Tornau wandert der Schutt
durch das gemeinsame Treppenhaus, das wir dafür vollständig auslegen.
Fehlt Platz auf dem Grundstück, kommt öffentlicher Grund ins Spiel. Für einen Container dort
braucht es eine Sondernutzung, die bei der Stadt in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn
beantragt wird. Sie kostet 0,40 Euro je Quadratmeter und Tag, mindestens 5 Euro, dazu eine
Bearbeitungsgebühr. Eine Halteverbotszone genehmigt die untere Straßenverkehrsbehörde im Amt für
öffentliche Sicherheit und Ordnung, beantragt mit Planskizze. Um beide Anträge kümmern wir uns. An
den Ortsdurchfahrten der K 1776 und der B 184 bleibt der Container besser auf dem Hof.
Material darf am Liefertag auch kurz auf Gehweg oder Parkstreifen stehen, ohne Erlaubnis, aber mit
Anzeige beim Amt 48 Stunden vorher. Rund 1,5 bis 3 Tonnen Schutt hinterlässt ein Komplettbad.
Gemische aus Ziegel, Fliesen und Keramik nimmt die Abfallentsorgungsanlage der Stadtpflege in der
Polysiusstraße für 99,30 Euro je Tonne an, montags bis freitags von 07:15 bis 15:45 Uhr; Mineralwolle
nur mittwochs. Die Entsorgung ist Teil des Festpreises.
Im Mehrfamilienhaus stimmen wir vorher Bauzeit, Tag der Wassersperre und einen Aushang im
Treppenhaus mit Vermieter oder Verwaltung ab. Den Strang sperren wir nur nach Ankündigung und so
kurz wie möglich. Was eine Eigentümergemeinschaft beschließen muss, erklärt die Seite
Bad in der Eigentumswohnung.
Eine Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung gibt es für Rodleben und Brambach nicht; über den Umbau
entscheidet der Eigentümer. Anders bei den Einzeldenkmalen, etwa den Kirchen, dem Rittergut Neeken,
dem Jagdhaus Spitzberg oder dem Vorwerk Bernsdorf. Nach § 14 DenkmSchG LSA braucht dort jede
Veränderung vorher die Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde, auch für Arbeiten innen, und
begonnen wird erst nach deren Zustellung. Solche Fälle klären wir mit der Behörde im Amt für
Wirtschaft und Stadtplanung, bevor das Angebot steht.