Rohre und Kabel aus mehreren Jahrzehnten
In Gründerzeithäusern trifft man meist auf drei Rohrmaterialien. Weil Steigleitungen
teilweise sichtbar auf der Wand verlaufen, lässt sich oft schon bei der ersten Besichtigung
abschätzen, was zu tun ist.
Blei. Wurde teils bis in die Siebzigerjahre eingebaut und hält den
Grenzwert von 0,010 Milligramm je Liter nicht ein. Für Ausbau oder Stilllegung setzte § 17
Trinkwasserverordnung den 12. Januar 2026 als Frist, zum 12. Januar 2028 halbiert sich der
Grenzwert (Stand Oktober 2026). Findet sich hinter der Wand noch Blei, wird es ersetzt.
Verzinkter Stahl. Innen lagern sich Rost und Kalk ab, bis nur ein enger
Querschnitt bleibt; nach einer Nacht Stillstand färbt sich das Wasser braun. Ein solches Rohr
hält meist 40 bis 50 Jahre.
Kupfer. Ist langlebig und kann häufig im Haus bleiben. Ob das auch für Ihre
Leitung zutrifft, entscheidet der Zustand von Lötstellen und Verbindungen, nicht das Baujahr.
Wichtig ist, wo Ihre Zuständigkeit endet. Ab der Abzweigung in die Wohnung ist die Leitung
Ihr Teil, der Steigstrang im Schacht betrifft das ganze Haus. Bleibt der alte Strang, fließt trübes
Wasser selbst aus neuen Armaturen. Diese Frage gehört vor den Baubeginn, für Eigentümer in die
Versammlung der Gemeinschaft, für Mieter zum Vermieter, dessen Erlaubnis sie ohnehin brauchen.
Bei der Elektrik sieht es oft ähnlich aus. Nicht selten versorgt eine einzige Altleitung
ohne Schutzleiter das Bad, einen Fehlerstromschutzschalter sucht man vergeblich. Sinnvoll ist
deshalb eine eigene Leitung bis zum Zählerschrank. Später sieht sie niemand. Weglassen sollte
man sie trotzdem nicht.